aktuell, 12.11.2020
Nässe und Laub - eine mitunter halsbrecherische Kombination.
Seinen größten Reiz strahlt das derzeit in sämtlichen Farben leuchtende Laub wohl aus, wenn es noch an den Bäumen hängt. Werfen die Bäume es aber ab, kann es, kommen dann noch Niederschläge hinzu, Straßen, Geh- und Fahrradwege in spiegelglatte Rutschbahnen verwandeln.
Vor allem Zweiradfahrer laufen nun Gefahr, durch den rutschigen Laubteppich einerseits in Straucheln zu geraten; andererseits wird es ihnen nun besonders erschwert, die Beschaffenheit der vor ihnen liegenden Fahrbahn einzuschätzen. Tiefe Schlaglöcher oder Bodenwellen auf von Laub ungeräumten Straßen und Wegen sind nur noch bedingt voraussehbar.
Verkehrsteilnehmer sollten daher, wie auch bei einer Schnee- oder Eiswetterlage im Winter, ihr Verhalten an die gegebenen Bedingungen unbedingt anpassen. Hierzu gehören besondere Aufmerksamkeit, eine gedrosselte Geschwindigkeit und der Verzicht auf waghalsige Fahrmanöver.
Doch wer hat eigentlich dafür zu sorgen, dass Wege laub- und somit rutschfrei bleiben?
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Wege liegt bei den Städten und Gemeinden - doch Vorsicht: In deren Satzungen wird die Verkehrssicherungspflicht nicht selten auf die jeweiligen Grundstückseigentumer übertragen.
Bei Mietobjekten übertragen die Eigentümer die Beseitigungspflicht dann wiederum meist auf die Mietparteien. Geregelt ist dies in den häufigsten Fällen in den Mietverträgen.
Wie oft Laub entfernt werden muss, ist übrigens nicht geregelt. Unzumutbares, stundenlanges Laubfegen ist jedoch nicht nötig. Sorgen Sie einfach dafür, dass die Wege rund um Ihr Grundstück regelmäßig laubfrei gemacht werden.
Denn auch die Verkehrsteilnehmer stehen in der Pflicht und sind bei 'Laubrutschbahnen' zu vorsichtigerem Gehen, Fahren etc. aufgerufen.
Sollte trotz alldem etwas passieren, kommt entweder die Privathaftpflicht (Mieter) oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Eigentümer) für eventuelle Schäden auf.
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