'Mieterstrom' rückt näher

Neue Energien, 24.05.2017

Energie vom Dach künftig auch für Mieter.

Photovoltaikanlagen sieht man beim Schlendern durch die Straßen mittlerweile auf vielen Dächern. Bislang fand man sie überwiegend auf Einfamilienhäusern oder Bürogebäuden und eher selten auf Mehrfamilienhäusern. Das soll sich mit dem sogenannten "Mieterstrom" voraussichtlich noch in diesem Jahr ändern.

"Mieterstrom" ist der Strom, der in einem Blockheizkraftwerk oder in einer Photovoltaikanlage erzeugt und an den Mieter geliefert wird. Zusätzliche Kosten für die Abrechnung oder den Vertrieb haben das Projekt bislang für Vermieter unattraktiv gemacht. An dieser Stelle kommt nun in Zukunft der Mieterstromzuschlag ins Spiel.

Der Mieterstromzuschlag muss vom Mieter gezahlt werden und ist somit eine direkte Förderung für den Vermieter. Ein Gesetzesentwurf für diese Förderung hat das Bundeskabinett Ende April vorgelegt. 

Solarstrom soll dadurch noch weiter in den Fokus gerückt und weiter ausgebaut werden. 3,8 Millionen Wohnungen in Deutschland könnten demnach noch in diesem Jahr mit Mieterstrom versorgt werden.

Die Höhe des Mieterstromzuschlags hängt immer von der Größe der Anlage ab und liegt voraussichtlich zwischen 3,8 Cent/kWh und 2,75 Cent/kWh. Der nicht genutzte Strom vom Mieter fließt in die allgemeine Versorgung und wird vergütet. Den Stromanbieter kann der Mieter weiterhin frei wählen. 

  Sarah Bertram
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