Heißzeit im Büro

Fit bei jedem Wetter, 26.06.2019

Was muss ich erdulden?

Schlecht klimatisierte Büros sind im sommerlichen Deutschland leider noch immer an der Tagesordnung. Der Angestellte steht häufig vor einem Dilemma: Die nicht arbeitstauglichen Temperaturen hinnehmen oder möglichen Ärger mit seinem Vorgesetzen riskieren?

Das Landgericht Bielefeld fällte vor einigen Jahren hierzu ein arbeitnehmerfreundliches Urteil: Demnach muss kein Angestellter bei der Arbeit Temperaturen über 26 °C erdulden. Nur, wenn die Außentemperatur über 32 °C liegen sollte, greift diese Regelung nicht.

Von einem eigenständigen Niederlegen seiner Tätigkeit bei Raumtemperaturen von 26 °C und mehr wird an dieser Stelle aber ausdrücklich abgeraten.

Denn die Arbeit von sich aus einstellen darf nur der Beschäftige, der im Vorfeld den Vorgesetzen mehrmals erfolglos über die Temperaturproblematik im Büro hingewiesen hat.

Wer ohne Ankündigung seine Arbeit niederlegt, begeht Leistungsverweigerung, die mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung geahndet werden kann.

Für Chefs ist es dabei nur von Eigeninteresse, im Sommer für moderate Temperaturen in den Räumlichkeiten des Unternehmens zu sorgen - denn bereits ab einer Raumtemperatur von 21 °C sinkt die Leistungsfähigkeit der Arbeiter stetig (s. Grafik).

 

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