Neue Energien, 14.06.2017
30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden.
Wenn Sie einen Heizkessel haben, der vor dem Jahr 1987 errichtet worden ist, müssen Sie diesen noch in diesem Jahr erneuern: Die Energiesparverordnung (EnEV) schreibt seit 2014 vor, dass nach 30 Jahren der Betrieb eingestellt werden muss.
Der Grund: Die alten Heizöfen führen zu einer hohe Umweltverschmutzung und damit zu einer hohen Emissionsrate. Ziel ist es die Austauschrate zu erhöhen und somit weniger CO2 in die Luft zu blasen. Außerdem möchte man die Verbraucher auf Einsparchancen aufmerksam machen. Das Bewusstsein der Menschen über ihren Verbrauch spielt bei der Energiewende eine entscheidende Rolle.
Der Schornsteinfegerverband schätzt, dass etwa 150.000 bis 200.000 Heizungsanlagen deutschlandweit ausgetauscht werden müssen. Aktuell liegt das durchschnittliche Alter der Heizungen in Deutschland bei 17,6 Jahren.
Auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen kann eingesehen werden, ob die Heizung die gesetzliche Frist schon überschritten hat.
Sarah Bertram Team-Info Team-Kontakt |