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Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen

Aufsammeln und Mitnehmen von Geweihstangen strafbar.

Nicht alles, was man im Wald so findet gehört einem auch: Wer etwa ein Geweih oder Geweihteile von Rothirschen im Wald findet und mit nach Hause nimmt, macht sich der Wilderei strafbar.

So entschied es die Landesanstalt Thüringenforst. Nur Personen, die eine ausdrückliche Genehmigung vom zuständigen Förster oder Jäger nachweisen können, dürfen die Fundstücke aus dem Waldstück entfernen.

Hohe Strafen drohen denjenigen, die ohne Genehmigung bei der Entwendung einer oder mehrerer Geweihstangen erwischt werden. Auf Wilderei stehen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Meist Ende März stoßen Rothirsche noch ihre 8 bis 10 kg schweren Geweihe ab, die ihnen dann wieder neu nachwachsen.

 Bild: Achim Otto

 

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