Pflanzenschutz, 14.06.2017
Unnötige Behandlungen können der Zuckerrübe schaden
Blattläuse wurden bisher nur in sehr wenigen Beständen der Zuckerrübe beobachtet. Daher empfiehlt sich eine Insektizidbehandlung laut Landwirtschaftskammer NRW zurzeit nur in Ausnahmefällen. Viel mehr wird davon abgeraten, da durch eine solche Behandlung auch die natürlichen Feinde der Blattlaus abgetötet werden.
Auch Herbizidspritzungen haben in den vergangenen Wochen teils zu Schäden an der Zuckerrübe geführt, da diese aufgrund des rasanten Wachstums kaum eine schützende Wachsschicht bilden konnte. In der Regel sind die Schäden jedoch tolerierbar und weitere Behandlungen mit hohen Mittelmengen werden angeraten, sofern die bisherige Herbizidwirkung nicht ausreichte.
Auch auf Ackerkratzdisteln muss zurzeit geachtet werden. Diese können ab einer Höhe von 15cm mit dem Wirkstoff Clopyralid bekämpft werden. Aufgrund des nesterweisen Auftretens kann auf eine Behandlung der Gesamtfläche verzichtet werden.
Lukas Melzer Team-Info Team-Kontakt |