Neuerungen in der PflSchSachkV

Agrartipp, 03.12.2014

Sachkunde muss nun alle drei Jahre aufgefrischt werden.

Im Rahmen der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV), die in Deutschland Abgabe und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln regelt, müssen Sachkundige nun regelmäßige Fortbildungen absolvieren.

Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, sie verkauft oder als Berater tätig ist, ist nun verpflichtet, alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen, um die Sachkunde aufzufrischen.

Für bereits sachkundige Personen schließt die neue Regelung bereits den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 ein.

  Redaktion
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

486 ppm
10.02.2026 06:48
mehr

Zitat des Tages

    "Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert - sie arbeiten während der Arbeitszeit."

    Ephraim Kishon