Pflanzenschutz, 29.09.2017
NRW erlässt Ausnahmeregelung zur Düngeverordnung
Entsprechend der neuen Düngeverordnung beginnt die Sperrfrist für Stickstoff-haltige Düngemittel nun bereits nach der Ernte der Hauptkultur. Da der Einsatz von Stickstoff im Herbst daher nur noch in Ausnahmefällen gestattet ist, ist auch der Einsatz geringer Stickstoffmengen über Blattdünger nicht mehr möglich.
Das Land NRW hat nun für den diesjährigen Herbst jedoch eine Ausnahmeregelung erlassen. Demnach dürfen Blattdünger, Beizen und Zusatzstoffe zu Pflanzenschutzmitteln in diesem Jahr auch innerhalb der Sperrfrist ausgebracht werden, sofern eine Stickstoffmenge von 5 Kilogramm pro Hektar nicht überschritten wird. Mangannitrat zur Blattdüngung kann also in diesem Herbst wie gewohnt eingesetzt werden.
Um ab 2018 eine einheitliche, landesweite Regelung zu erzielen, wird die entsprechende Verordnung laut Informationen der Landwirtschaftskammer NRW auf Bundesebene neu verhandelt.
Lukas Melzer Team-Info Team-Kontakt |