Agrartipp, 18.10.2014
Traktor & Co. - Vor- und Nachteile unterschiedlicher Zulassungen!
Auch bei der Zulasssung von landwirtschaftlichen Maschinen kann man einige steuerliche Vorteile genießen, muss sich in einigen Fällen aber auch mit Einschränkungen abfinden.
Wir erklären die unterschiedlichen und möglichen Zulassungsmöglichkeiten von Traktor & Co.!
"Normalzulassung"
Mit dem schwarzen Nummernschild, wie es die meisten Fahrzeuge tragen, ist kein steuerlicher Vorteil geltend zu machen. Dafür darf das Fahrzeug aber auch uneingeschränkt genutzt werden.
Saisonkennzeichen
Mit dem Saisonkennzeichen darf - wie der Name schon sagt - nur über einen bestimmten Zeitraum, nämlich mindestens zwei und höchstens elf Monate, gefahren werden. Steuern und Versicherung fallen natürlich nur für den beantragten Zeitraum und nicht für das ganze Jahr an; dafür ist man aber mitunter auch weniger flexibel. Wird man in einem Fahrzeug mit abgelaufenem Saisonkennzeichen erwischt, drohen 50,00 Euro Bußgeld und drei Punkte.
LOF
Einen Traktor kann man mit einer sogenannten LOF-Zulassung (Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine) steuerfrei bewegen. Allerdings mit Einschränkungen: Das grüne Kennzeichen ermächtigt der Fahrzeughalter nur dazu, sein Gefährt im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich zu führen. Zwar darf der Traktor (solange der Zweck nachgewiesen werden kann) auch auf den Asphalt; private Ausfahrten sind allerdings tabu und können im Schlimmstfall den Versicherungsschutz kosten.
Oldtimer
Wie auch bei Autos gilt auch für Traktoren die 30-Jahre-Regulung für den Erhalt eines H-Kennzeichens. Neben seinem Alter muss sich der Traktor aber auch in ursprünglichem Serienzustand befinden und darf keinerlei Mängel oder Beschädigungen aufweisen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird das mit einer Einheitssteuer von derzeit jährlich 191,73 Euro belohnt.
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