Agrartipp, 12.07.2015
Dies müssen Sie nun beachten!
Wer mit dem Gedanken spielt, seine Getreidebestände einer Glyphosat-Spätbehandlung zu unterziehen, muss nun einige Dinge beachten.
Generell erlaubt ist der Späteinsatz glyphosathaltiger Mittel nur auf Teilflächen, die einen Zwiewuchs (lagernde und stehende Bestände) oder einen Unkrautdurchwuchs (lagernde Bestäde) aufweisen und die Ernte somit unmöglich machen würden.
Beachten Sie zudem die je nach Mittel geltenden Wartezeiten (7 / 14 Tage). Bis zur Ernte nicht erlaubt ist der Einsatz glyphosathaltiger Mittel bei Brau- und Saatgetreide sowie Raps zur Saatguterzeugung.
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