Gelbrostbehandlung notwendig?

Agrartipp, 21.05.2015

Das ist nun beim Weizen zu beachten.

Örtlich ist aktuell beim Weizen ein Gelbrostbefall feststellbar. Je nachdem, wie lange die letzte Behandlung bereits zurückliegt, sind nun Maßnahmen durchzuführen. Eine Abschlussbehandlung kann etwa dann notwendig sein, wenn die letzte Gelbrostbehandlung zwei bis drei Wochen zurückliegt.

Dort, wo in der letzten Woche behandelt wurde, besteht in der Regel noch ausreichend Schutz.

Weitere Einkürzungen des Weizens sind zur Zeit meist nicht notwendig, häufig haben die Wachstumsregler sogar zu intensiv gewirkt.

Ein starkes Längenwachstum ist nur noch dann möglich, wenn vor dem Ährenschieben kräftige Niederschläge fallen. In den kommenden Tagen sind diese meist, ausgenommen sind Teile der Südhälfte Deutschlands, aber nicht zu erwarten.

(Quelle: Landwirtschaftskammer NRW)

 

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