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Europäischer Gerichtshof stuft Glyphosat als Emission ein

Agrartipp, 29.11.2016

Lüftet die neue Informationspflicht das Geheimnis von Glyphosat und Co.?

Nach wie vor erhitzt die Diskussion um das Pflanzenschutzmittel Glyphosat die Gemüter. Greenpeace und weitere Umweltschutzorganisationen hatten von der EU-Kommission gefordert, die Dokumente zur Genehmigung des Pflanzenschutzmittels freizugeben.

Der Europäische Gerichtshof gab ihnen nun Recht, da aus der bestehenden Gesetzgebung eine Informationspflicht der Behörden für Emissionen besteht. Nach dem Urteilsspruch des EuGH ist auch die Freisetzung von Wirkstoffen zur Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut als Emission zu werten.

Bild: Achim Otto

In einem zweiten Richterspruch erstritt die Niederländische Bienenstiftung das Recht auf Einsicht in die Dokumente zum Wirkstoff Imidacloprid. Der Hersteller Bayer hatte sich bisher mit Berufung auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse diesbezüglich geweigert.

Künftig wird es also auch unabhängigen Wissenschaftlern möglich sein, die Gefahren der Mittel zu beurteilen und die Zulassungsprozesse der EU nachzuvollziehen.

  Lukas Melzer
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