Agrartipp, 06.10.2015
Lager auf abgelaufene Pflanzenschutzpräparate überprüfen.
Nun, zu Ende der Erntesaison, weisen Pflanzenschutzlager in der Regel die niedrigsten Bestände auf. Dieser Zeitpunkt eignet sich daher gut, um noch vorhandene Präparate zu begutachten und Mittel inkl. Verpackungen mit abgelaufener Aufbrauchfrist auszusortieren und zu entsorgen.
Für jene Mittel besteht zwar ein Anwendungsverbot; allerdings können sie nach Ende der Zulassung noch innerhalb von sechs Monaten vom Handel abverkauft werden. Danach greift dann eine einjährige Aufbrauchfrist.
Geregelt wird die sachgemäße Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln von Verordnungen sowie den Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Eine fachgerechte Entsorgung der Präparate und deren Verpackungen
bieten neben speziellen Entsorgungsfirmen auch Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar, Sammelstellen der Landkreise / Kommunen sowie - in kleinen Mengen - Schadstoffmobile.
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