Anzeige

Eilverordnung zum Bienenschutz

Agrartipp, 08.08.2015

Welche Getreidebeizstoffe das BMEL nun verbietet.

In einer Eilverordnung zum Bienenschutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 20.07.2015 die Anwendung einiger Beizwirkstoffe verboten.

Betroffen von dieser Verordnung sind Mittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam.

Verboten ist nun sowohl die Einfuhr und Inverkehrbringung als auch die Aussaat von Wintergetreide, welche mit den genannten Wirkstoffen angebeizt wurde.

(Quelle: Landwirtschaftskammer NRW)
Bild: Achim Otto

 

  Redaktion
 Team-Info
 Team-Kontakt




mehr

weitere Themen - das könnte Sie auch interessieren:

5

Wetter-Meldungen

Anzeige
mehr

Zitat des Tages

    "Alles Große in der Welt wird nur dadurch Wirklichkeit, dass irgendwer mehr tut, als er tun müsste."

    Hermann Gmeiner