Agrartipp, 15.09.2014
Hier erfahren Sie, was es für das kommende Jahr zu beachten gilt!
Während etwa die Zuckerrübenernte gerade so richtig anläuft, planen viele Landwirte bereits für das kommende Jahr. Wie üblich, bestehen auch für 2015 Anbauvorgaben, die sich nach der Größe des bewirtschafteten Ackerlandes richten.
Demnach bestehen für Landwirte, deren Ackerland die 10-Hektar-Marke nicht überschreitet, keinerlei Anbauvorgaben.
Werden zwischen 10 und 30 Hektar genutzt, sind mindestens zwei unterschiedliche Kulturen anzubauen. Die Hauptkultur darf dabei nicht mehr als 3/4 der Fläche einnehmen.
Bewirtschaftete Flächen jenseits der 30 Hektar sind mit mindestens drei Kulturen zu bepflanzen, auch hier gilt, dass die Hauptkultur höchstens zu 3/4 auf dem Acker vertreten sein darf. Zusammen mit der zweiten Kultur darf diese zudem nicht mehr als 95% der Gesamtfläche einnehmen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme.
So gelten die Vorgaben nicht, wenn Ackerflächen bis 30 Hektar zu mehr als 3/4 mit Grünfutterpflanzen bestellt werden oder die Flächen brachliegen gelassen werden.
Besitzt man nicht mehr als 30 Hektar Ackerland und dazu mehr als 3/4 Dauergrünland, treten die Vorgaben ebenfalls außer Kraft.
Tauschen Landwirtschaftsbetriebe mehr als die Hälfte ihrer Flächen und bauen auf diesen eine andere Kultur als die des Vorjahres an, gelten die Anbauvorgaben ebenso nicht.
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